BALI UND PHUKET MIT PHÄNOMEN FERNOST
MIT SINGAPUR AIRLINES
9 NÄCHTE HOTELUNTERKUNFT
BANGKOK (3) - PHUKET (3) - SINGAPUR (1) - BALI (3)
-Flüge mit Singapore Airlines auf der Strecke Istanbul HL – Singapur HL – Bangkok HL // Denpasar HL – Singapur HL – Istanbul HL in der Economy Class mit Flugzeugverpflegung,
-Tarifliche Flüge mit Singapore HY zwischen Phuket – Singapur und Singapur – Bali (15 kg Gepäcklimit),
-Flugtickets mit Regionalfluggesellschaften von Bangkok nach Phuket (15 kg Gepäcklimit).
-Flughafensteuern und Dienstleistungsgebühren,
-9 Übernachtungen mit Frühstück in der bevorzugten Hotelkategorie,
-Transfer zwischen Flughafen – Hotel – Flughafen und Transfers zwischen Städten,
-Türkischsprachige Führungsdienste,
-TURSAB Berufshaftpflichtversicherung
-Auslandsausreisegebühren
-Alle Arten von Hotelextras und persönlichen Ausgaben,
-Im Programm angegebene/nicht angegebene, von dem Reiseführer organisierte zusätzliche Touren und Ausflüge,
-Mittag- und Abendessen
Zusätzliche Touren und Aktivitäten
Vorteilhaftes Extra-Tour -A- Paket: 405 € statt 300 €
Im Paket enthaltene Touren:
• Eintrittspreise für Museen & archäologische Stätten und/oder Stadt, die bei den zusätzlichen Touren als "inbegriffen" angegeben sind
• Bangkok-Phänomene Tour (85 Euro)
• Lichterabend Bangkok Chao Praya River & Asiatique Tour (45 Euro)
• Abendessen-Tour durch die Bangkok Nachtmärkte (50 Euro)
• Mittagessen-Tour zur Phi Phi Insel (85 Euro)
• Mittagessen-Tour zur James Bond Insel (85 Euro)
• Abendessen-Tour Phuket Sunset und Nacht (55 Euro)
(Bei zusätzlichen Tourpaketen sind Kinder im Alter von 0-2 Jahren kostenlos, 3-12 Jahre kosten 250 Euro.)
Vorteilhaftes Extra-Tour -B- Paket: 395 € statt 310 €
Im Paket enthaltene Touren:
• Eintrittspreise für Museen & archäologische Stätten und/oder Stadt, die bei den zusätzlichen Touren als "inbegriffen" angegeben sind
• Mittagessen-Tour zu den Ikonen von Bali (85 Euro)
• Uluwatu Tempel und Mittagessen-Tour zur tropischen Bali Insel Beach Tour – Sonnenuntergang Kecak Dance Show (85 Euro)
• Mittagessen-Tour Mistik Bali (85 Euro)
• Singapur Ikonen Tour (55 Euro)
• Sentosa Insel & National Orchard Garden & Orchard Mall Tour (85 Euro)
(Bei zusätzlichen Tourpaketen sind Kinder im Alter von 0-2 Jahren kostenlos, 3-12 Jahre kosten 250 Euro.)
1- Die Allgemeinen Bedingungen sind ein integraler Bestandteil des Reiseprogramms und können nicht unabhängig vom Reiseprogramm betrachtet werden.
2- Sollte die Teilnahme an der Reise nicht ausreichend sein, kann die Tour bis zu 21 Tage vor dem Reisedatum von der Tourgesellschaft storniert werden. In einem solchen Fall wird der Gast über die Stornierung informiert. Der gesamte Reisepreis wird dem Gast zurückerstattet. Bei Stornierung zusätzlicher Dienstleistungen, die außerhalb der Tour erworben wurden, werden auch die Inlandsflugverbindungen, die von der Tourgesellschaft bereitgestellt wurden, erstattet. Die Kosten für Visa-Dienstleistungen und Reiseversicherungen, die für den Gast beantragt wurden, werden nicht erstattet, wenn die Leistungen in Anspruch genommen wurden. Wenn ein Inlandsflug unabhängig von der Tourgesellschaft gebucht wurde, kann der Gast im Falle einer Stornierung durch die Tourgesellschaft keine Erstattung von der Tourgesellschaft verlangen. Der Gast akzeptiert vorab, dass die Tourgesellschaft nicht für materielle und immaterielle Verluste, die aufgrund der Stornierung entstehen, verantwortlich gemacht werden kann.
3- Sollte die Teilnahme an der Reise nicht ausreichend sein, hat die Tourgesellschaft das Wohlwollen, die Tour nicht zu stornieren. In diesem Fall wird die Reiseführung für den Gast nur die Transfers zum und vom Flughafen im Ausland umfassen.
Stornierung und Änderungen
4- Unsere Gäste haben bis zu 30 Tage vor dem Abreisedatum das Recht, ihre Buchung kostenlos schriftlich bei der Tourgesellschaft zu stornieren. Bei weniger als 31 Tagen bis zum Reisebeginn muss eine Stornierungsgebühr von 50% des Reisepreises gezahlt werden, und bei 15 Tagen oder weniger vor Beginn der Reise muss der gesamte Reisepreis als Stornierungsgebühr entrichtet werden. Im Falle einer Stornierungsanfrage, da die Rückerstattungsbedingungen für zusätzliche gebuchte Dienstleistungen wie Inlandsflüge, Visa-Dienstleistungen und Reiseversicherungen je nach angemeldeter Frist variieren können, muss im Voraus nach den Erstattungsbedingungen gefragt werden. Die Tourgesellschaft kann keine Zusagen für die Rückerstattung zusätzlicher Dienstleistungen machen.
Reiseleitungen und Zusatztouren
5- Zusatztouren werden durch das lokale Reisebüro organisiert und erfordern eine Mindestteilnehmerzahl von 10 Personen. Sollte die erforderliche Anzahl nicht erreicht werden, können die Touren nicht durchgeführt werden oder die Preise und Inhalte der Zusatztouren können variieren. Darüber hinaus können die Tage und Uhrzeiten der Touren sowie das Öffnen oder Schließen von Museen und historischen Stätten sowie die Wetterbedingungen vom Reiseleiter geändert werden. Während der Zusatztouren können unterschiedliche Reiseleiter die Gäste begleiten.
6- Die für Zusatztouren bereitgestellten Fahrzeuge sind ausschließlich für die Gäste, die diese Touren gebucht haben, vorgesehen.
7- Die im Reisepaket enthaltenen panoramischen Stadttouren dienen der allgemeinen Einführung in die Städte und sind als Fahrten mit Reiseführervorträgen von maximal 2-3 Stunden konzipiert, die keine Eintrittskarten für Museen oder historische Stätten enthalten. Panoramatische Touren können aufgrund von lokalen Vorschriften, die den Zugang zu bestimmten Zeiten einschränken, oder aufgrund von Veranstaltungen, die Straßen sperren, nicht stattfinden; auch bei unvorhersehbaren Wetterbedingungen kann es unmöglich sein, die Tour durchzuführen. Einige Touren können bei gesperrten Straßen oder Orten, an denen der Zugang mit Fahrzeugen nicht gestattet ist, nach Möglichkeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder zu Fuß durchgeführt werden.
8- Unser Reiseleiter kann je nach Teilnehmerzahl, Schließung von Museen oder historischen Stätten Änderungen an den Tagen von Stadtführungen und/oder Zusatztouren vornehmen. Dies gilt auch in Bezug auf mögliche Änderungen der Flugzeiten.
9- Zusatztouren sind für die Teilnehmer freiwillig und nicht verpflichtend. Passagiere, die an den während der Tour angebotenen Zusatztouren nicht teilnehmen möchten, gelten als einverstanden, in einer geeigneten Raststätte entlang der Strecke zu warten. Diese Passagiere werden vor Beginn der Zusatztour zu der Raststätte gebracht und nach Abschluss der Tour an dem Ort abgeholt, an dem sie abgesetzt wurden.
10- Bei Touren mit Speedboats sind folgende Punkte zu beachten: Unmittelbar vor dem Einsteigen in das Boot sollten keine schweren Mahlzeiten eingenommen und nicht übermäßig viel Wasser getrunken werden. Gäste mit Magen-, Rücken- oder Nackenbeschwerden sowie schwangere Gäste sollten ihren jeweiligen Zustand dem Reiseleiter mitteilen.
Flüge
11- Die Tourgesellschaft fungiert als Vermittler zwischen den Fluggästen und der Fluggesellschaft. Im Falle von Streitigkeiten werden neben den relevanten Bestimmungen des türkischen Rechts auch das Haager Protokoll und das Warschauer Übereinkommen angewendet.
12- Es kann zu Verspätungen oder Änderungen der Abflugzeiten bei Linien- und Charterflügen kommen. Die Tourgesellschaft ist verpflichtet, diese Änderungen so schnell wie möglich mitzuteilen. Der Reisende akzeptiert das Risiko von Änderungen oder Stornierungen seiner Flugzeiten beim Kauf der Reise.
13- Kinder von 0-2 Jahren zahlen nur die Flughafengebühren.
14- Laut den Regeln der Fluggesellschaften werden bei nicht genutzten Hinflugtickets die Rückflugtickets automatisch von der Fluggesellschaft storniert.
15- Die Check-in- und Boarding-Prozesse sind persönliche Angelegenheiten der Teilnehmer und müssen vom Gast vor dem Flug am Flughafen, an den entsprechenden Schaltern der Fluggesellschaft oder online auf den Webseiten der Fluggesellschaften durchgeführt werden.
16- Mögliche Verspätungen in den Flügen sowie Gate-Änderungen werden am Flughafen durch Durchsagen und an den Anzeigetafeln angezeigt. Diese Informationen müssen von den Gästen selbst verfolgt werden.
17- Die Tourgesellschaft haftet nicht für Gäste, die nicht rechtzeitig am angegebenen Flughafen sind, die Check-in und Boarding nicht rechtzeitig durchführen, oder die zwar rechtzeitig eingecheckt haben, aber nicht ins Flugzeug einsteigen. Gäste, die ihren Flug verpassen, sind selbst für alle notwendigen Kosten verantwortlich, um eine neue Hin- und Rückflugticket und Transfers am Zielort zu erhalten.
18- Das allgemeine Gepäckgewicht auf Abflügen aus der Türkei beträgt 20 kg. Diese Gewichtsgrenze kann je nach Fluggesellschaft und Zielland variieren. Wenn Inlandsflüge im Zielland vorhanden sind, kann das Gepäckgewicht auf 15 kg reduziert werden. Übergewicht und die entsprechenden Kosten für Gepäck werden von den Fluggesellschaften festgelegt und liegen nicht in der Verantwortung der Tourgesellschaft.
19- Gäste, die ihre Flüge mit Meilen upgraden möchten (Business oder First Class), können dies nach Ausstellung der Tickets und in Abhängigkeit von der Verfügbarkeit bei der jeweiligen Fluggesellschaft durchführen. Es wird keine Garantie für die Upgrade-Möglichkeit für jeden Flug gegeben. Bitte überprüfen Sie, ob die von Ihnen gebuchten Tickets für ein Upgrade qualifiziert sind.
20- Bei einigen Fluggesellschaften können Essen-Getränke und der Online-Check-in zusätzlichen Kosten unterliegen.
Sonstige Punkte
21- Die Tourgesellschaft übernimmt keine Verantwortung für Änderungen oder Stornierungen, die von den Gästen direkt beim Hotel vorgenommen werden. In diesem Fall gelten die Stornierungsbedingungen der Tourgesellschaft.
22- Wenn im Reiseprogramm keine spezifischen Hotelnamen angegeben sind, sondern nur Kategoriedaten bereitgestellt werden und/oder Optionen für dasselbe Reiseziel angeboten werden, wird die Tourgesellschaft dem Gast 48 Stunden vor Reisebeginn die informativen Details mitteilen.
23- In besonderen Zeiten, wie Messen, Kongressen, Konzerten, Veranstaltungen, Sportturnieren usw., können Hotels an Standorten oder in Entfernungen verwendet werden, die von den angegebenen abweichen. In diesem Fall wird die Tourgesellschaft 15 Tage vor der Abreise darüber informieren.
24- Bei der Registrierung für die gebuchte Tour müssen die vom Gast mitgeteilten Informationen zur im Reisepass angegebenen Namen, das Geburtsdatum und die Reisepassnummer korrekt im System eingetragen werden. Die Flugtickets werden basierend auf diesen Angaben ausgestellt. Falsche Angaben, die zur Stornierung oder Änderung des Flugtickets führen können, werden den Gästen in Rechnung gestellt.
25- Um Ihr Mobiltelefon im Ausland nutzen zu können, prüfen Sie vor der Abreise aus der Türkei, ob Ihr Telefon für den Auslandseinsatz freigeschaltet ist, indem Sie sich an das Unternehmen wenden, bei dem Ihre Telefonnummer registriert ist.
26- Die Check-in-Zeit in Hotels beträgt 15:00 Uhr und die Check-out-Zeit ist 12:00 Uhr.
27- Die Tourgesellschaft informiert das Hotel über die speziellen Wünsche der Gäste bezüglich der Zimmer (oberste Etage, Nähe zu Gemeinschaftsbereichen, Raucher/Nichtraucher, Bettentyp). Die Buchung der Zimmer wird in Übereinstimmung mit den Präferenzen der Gäste vorgenommen, abhängig von der Verfügbarkeit des Hotels. Die Erfüllung dieser Wünsche ist jedoch abhängig von der Verfügbarkeit zum Zeitpunkt des Check-ins und kann von der Tourgesellschaft nicht garantiert werden.
28- Das im Hotel angebotene Frühstück kann sich von dem üblichen reichhaltigen Frühstück der türkischen Küche unterscheiden. Es wird allgemein als kontinentales Frühstück mit einer begrenzten Auswahl an Butter, Marmelade, Brot, Tee oder Kaffee serviert, und kann in einem separaten Raum für Gruppen gereicht werden.
29- In einigen Fällen kann anstelle eines Doppelbettes auch ein Doppelzimmer zur Verfügung gestellt werden. Die meisten europäischen Hotels bieten bei Bedarf Zimmer mit zwei Betten an, die zusammengeschoben werden können.
30- Die Politik zu Kinder- und Zustellbetten kann je nach Hotel und Zimmertyp variieren.
31- Alle zusätzlichen Betten und Babybetten werden auf Anfrage und abhängig von der Verfügbarkeit im Hotel bereitgestellt und müssen vom Hotel genehmigt werden.
32- Die Kapazität für zusätzliche Betten oder Babybetten im Zimmer beträgt 1 Stück (maximal).
33- In 3-Bett-Zimmern gibt es eine Zustellbettregelung, wobei das Bett für die dritte Person in der Regel kleiner als die Standardbetten ist. 3-Bett-Zimmer bestehen aus einem großen Bett + 1 Zustellbett. Die Zustellbetten bestehen aus Klappbetten oder sogenannten Coach-Betten. Unsere Gäste erklären sich damit einverstanden, dass aufgrund der Zustellbetten mögliche Enge im Zimmer bei 3-Bett-Zimmern oder Reservierungen mit Kindern entstehen kann.
34- Bei Hotelbuchungen, in denen die Anzahl und das Alter der Kinder, die mit den Erwachsenen untergebracht werden, irreführend angegeben wird, können die betreffenden Hotels Zusatzkosten erheben. In diesem Fall liegt die Verantwortung bei dem Gast, der die falschen Angaben gemacht hat. Das Hotel kann bei Kindern eine Identitätsprüfung zur Altersbestimmung verlangen.
35- In Reservierungen mit 2 Erwachsenen + 1 Kind kann es kein separates Bett für das Kind geben. Kinderpreise gelten nur, wenn das Kind mit zwei Erwachsenen zusammen übernachtet. Kinderermäßigungen gelten nur für „einzelne Kinder“, die in einem Alter sind, das mit den Ermäßigungen übereinstimmt, wenn sie mit zwei Erwachsenen zusammen wohnen.
36- Die Wechselkurse während des Tages werden auf die TL-Preise angewendet. Die zum Zeitpunkt der Zahlung gültigen Kurse sind maßgeblich. Zusätzliche Wünsche, die einige zusätzliche Dienstleistungen (Minibar, Bügelservice usw.) im Hotel betreffen, können vom Hotel mit zusätzlichen Kosten belegt werden. Diese Kosten sind nicht im Preis bei der Buchung enthalten und werden direkt im Hotel bezahlt.
37- Einige Länder haben unterschiedliche Praktiken für Stadt-, Tourismus- oder lokale Steuern. Alle solchen Stadt-, Tourism- oder andere Steuern, die während des Ein- oder Ausreiseprozesses entstanden sind, werden vom Hotel beim Gast erhoben.
38- Die angegebenen Fahrstrecken in den Programmen basieren auf Karten. Reisezeiten können aufgrund von Verkehr, Wetterbedingungen, der geografischen Lage des Reiselandes, Straßenarbeiten und Bedingungen variieren.
39- Die Tourgesellschaft kann in Fällen höherer Gewalt oder anderen Gründen jederzeit die Reihenfolge der Städte im Programm beibehalten, ohne den Inhalt des Programms zu ändern und die gewählte Hauptfluggesellschaft zu ändern.
40- Persönliche Gegenstände, Taschen, Koffer, Pässe / Ausweise der Teilnehmer liegen in der Verantwortung des jeweiligen Reisenden, und die Tourgesellschaft haftet nicht für vergessene/verlorene/gestohlene Gegenstände. Im Falle des Auffindens vergessener Gegenstände sind die bei der Rückführung ins Land oder an den Eigentümer entstehenden Kosten vom Eigentümer zu tragen.
41- Teilnehmer der Tour sind verpflichtet, ihre Reiseversicherungspolicen sowie relevante Medikamente und Berichte über etwaige gesundheitliche Probleme bei sich zu haben.
42- Für mögliche zusätzliche Ausgaben kann bei der Ankunft im Hotel eine offizielle, mit Foto versehene Identifikation/Pasport und eine Kreditkarte oder eine Maklergebühr in bar von den formal nicht erfassten Stellen verlangt werden. Die Erstattung der geforderten Kaution bei der Abreise ist eine Angelegenheit zwischen dem Hotel und dem Gast, in die die Tourgesellschaft nicht eingreift.
Visum und Reisepass
43- Für türkische Staatsbürger gibt es keine Visumpflicht.
44- Die Pässe unserer Gäste müssen mindestens 6 Monate über das Ende der Reise hinaus gültig sein.
45- An Grenzübergängen/Straßenkontrollen müssen sie sicherstellen, dass in ihrem Reisepass mindestens 2 leere Seiten für Stempel vorhanden sind.
46- Die Tatsache, dass keine Visumpflicht für die Länder dieser Tour besteht, bedeutet nicht, dass man ohne weiteres in das Land einreisen oder das Land verlassen darf. Der Zöllner hat das Recht, Ihnen die Einreise oder den Ausreisestempel zu verweigern; die Tourgesellschaft ist dafür nicht verantwortlich, die Verantwortung liegt beim Reisenden.
47- Reisende, die keine türkischen Staatsbürger sind oder auch die doppelte Staatsbürgerschaft besitzen und mit einem anderen Pass an der Tour teilnehmen möchten, müssen sich direkt bei den zuständigen Konsulaten über die Visaprozesse des Landes, in das sie reisen möchten, informieren. Andernfalls übernimmt die Tourgesellschaft keine Verantwortung für die daraus resultierenden Ergebnisse.
48- Reisepässe, die beschädigt, abgenutzt, nass oder ähnlichen Beschädigungen ausgesetzt sind, müssen erneuert werden, um Probleme mit der Zollpolizei an den Grenzübergängen des Reiselandes zu vermeiden. Andernfalls liegt die Verantwortung beim Reisenden.
49- Reisende unter 18 Jahren, die alleine oder nur mit einem der Eltern reisen, können bei der Ein- und Ausreise von den Polizeibehörden aufgefordert werden, gemeinsam die Erlaubnis der Eltern nachzuweisen; daher empfehlen wir, dass die Eltern und minderjährigen Reisenden in dieser Hinsicht sorgfältig sind.