Muss man wissen
-Tourprogramm wird Mindestteilnehmerzahl von 20 Personen zur Durchführung vorausgesetzt. Sollte die erforderliche Teilnehmerzahl nicht erreicht werden, wird die Reiseagentur bis spätestens 21 Tage vor der Abfahrt des Tours informiert. Eine aufgrund unzureichender Teilnehmerzahl abgesagte Reise wird Ihnen durch Ihre Agentur mitgeteilt.
-Bei unzureichender Teilnehmerzahl kann jedoch eine englische Führung angeboten werden.
-Wenn im Tourprogramm nur die Kategorie angegeben ist und/oder für das gleiche Ziel mehrere Optionen vorhanden sind, werden die Hotels 48 Stunden vor der Abreise von Ihrer Agentur mitgeteilt.
-In Zeiten von Messen, Kongressen, Konzerten, Veranstaltungen, Sportturnieren usw. können Hotels auch außerhalb der angegebenen km oder in anderen Städten genutzt werden. In einem solchen Fall wird dies 48 Stunden vor der Abreise von Ihrer Agentur mitgeteilt.
-Das im Tourpaket enthaltene Panorama-Stadttouren sind Rundfahrten, die zur allgemeinen Einführung in die Städte organisiert werden und nur aus einer Fahrzeugführung bestehen, wobei keine Eintrittsgelder für Museen oder historische Stätten enthalten sind und maximal 2-3 Stunden dauern. Sowohl für Panorama-Touren als auch für alle anderen im Programm aufgeführten Touren ist die Agentur nicht verantwortlich, wenn diese aus verschiedenen Gründen wie Genehmigungen der lokalen Behörden, geschlossenen Straßen oder ungünstigen Wetterbedingungen nicht durchgeführt werden können. Einige Touren können gegebenenfalls mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder zu Fuß in Bereichen durchgeführt werden, in denen Fahrzeugzugänge nicht möglich sind.
-Drei-Bett-Zimmer sind je nach Verfügbarkeit der Hotels erhältlich und das Bett, das dem 3. Gast zugewiesen wird, ist kleiner als Standardbetten. Die 3-Bett-Zimmer bestehen aus 1 großen Bett und 1 Zusatzbett. Zusatzbetten sind Klappbetten oder besser bekannt als "Coach Beds". Daher erklären sich die Teilnehmer des Tours mit der möglichen Enge in den Zimmern und dem Bettentyp im Falle von 3. Gast und/oder Kinderreservierungen einverstanden. Kinderermäßigungen gelten für ein einzelnes Kind, das mit 2 Erwachsenen reist und in die entsprechende Altersgruppe fällt. Für Kinder von 0-2 Jahren kann keine Bettgarantie in den Hotels gegeben werden.
-Die im Tourprogramm enthaltenen Dienstleistungen umfassen Frühstück im Hotel, das gemäß der Frühstückskultur des jeweiligen Landes und in der Regel als kontinentales Frühstück mit einer limitierten Menüauswahl aus Butter, Marmelade, Brot, Tee oder Kaffee angeboten wird und für Gruppen in separaten Räumen serviert werden kann.
-Die Flüge der Tour können aufgrund des Gruppentickets variieren. Die aktuellen Flugdetails können Sie bei Ihrer Agentur bestätigen. Aktuelle Zeiten werden von Ihrer Agentur im Rahmen der Tourinformation mitgeteilt.
-Vor der Buchung von Inlandsflügen sollten die Flugzeiten der Tour bestätigt werden. Wenn ein Gast seinen Inlandsanschlussflug von einem anderen Anbieter unabhängig von der Agentur gebucht hat, kann er im Falle einer Stornierung oder einer Zeitänderung durch die Agentur keine Rückerstattung beantragen. Der Gast akzeptiert im Voraus alle materiellen und immateriellen Verluste, die aufgrund der Stornierung oder Änderung der Tour entstehen. In dieser Hinsicht kann die Agentur nicht verantwortlich gemacht werden.
- gemäß den Vorschriften der Fluggesellschaften; Wenn ein Return-Ticket für den Hin- und Rückflug gekauft wird und der Hinflug nicht genutzt wird, wird der Rückflug von der Fluggesellschaft storniert.
-Gäste, die ohne Flug an der Tour teilnehmen, müssen dafür sorgen, dass sie rechtzeitig an dem Tourstartpunkt sind. Andernfalls sind sie für alle Transfers selbst verantwortlich.
-Gäste, die an den von der Fluggesellschaft angegebenen Zeiten am angegebenen Flughafen nicht bereit sind, die Check-in- und Boarding-Formalitäten rechtzeitig nicht durchführen oder zwar rechtzeitig Check-in und Boarding durchführen, jedoch nicht in das Flugzeug einsteigen können, können die Tour aufgrund der Nichterfüllung der Flugverbindung nicht in Anspruch nehmen. Alle Kosten für die Beschaffung neuer Hin- und Rückflugtickets sowie Transfers in das Zielland, die sie für die Aufnahme in die Tour benötigen, liegen in der Verantwortung der Gäste selbst.
-Die persönlichen Gegenstände, Taschen, Koffer, Reisepässe / Ausweise der Teilnehmer liegen in ihrer eigenen Verantwortung, und die Agentur haftet nicht für vergessene, verlorene oder gestohlene Gegenstände. Im Falle des Auffindens vergessener Gegenstände besteht keine Verpflichtung zur Zustellung im Land und/oder an die Person, und die damit verbundenen Kosten fallen zu Lasten des Gegenstandsbesitzers.
-Im Falle von Krankheit, Verlust oder Diebstahl kann der Reiseführer aufgrund der Integrität und Kontinuität der Gruppe den Gästen in solchen negativen Situationen nicht individuell zur Seite stehen.
-Bei der Buchung des Tours ist es zwingend erforderlich, die im Reisepass angegebenen Namen, Geburtsdaten und Reisepassnummern korrekt anzugeben. Flugtickets werden auf Grundlage dieser Informationen ausgestellt. Stornierungs- und Änderungsgebühren, die aufgrund falscher Informationen anfallen, werden von Ihnen erhoben.
-In einigen Fluggesellschaften können Gebühr für Verpflegung und Online-Check-in anfallen.
-Im Bus während der Tour kann keine garantierte Sitzplatznummer angeboten werden.
-Während unserer Touren stellt unser Reiseleiter sicher, dass er die Rechte aller Gäste gleichwertig schützt, und hält sich an die Uhrzeiten, die den Gästen mitgeteilt werden, die die Abfahrts- und Fahrzeiten des Fahrzeugs darstellen. Bei verspätetem Eintreffen sind die Gäste in der Pflicht, ihre eigene Anreise zum nächsten Ziel zu organisieren.
-Extrakurse werden von der örtlichen Agentur bei einer Mindestteilnehmerzahl von 20 Personen durchgeführt. Falls die erforderliche Anzahl nicht erreicht wird, können die Exkursionen nicht durchgeführt werden oder die Preise, Inhalte und Verkehrsmittel können je nach Teilnehmerzahl variieren. Außerdem können die Tage und Zeiten der Touren von dem Reiseleiter aufgrund der Öffnungs- und Schließungssituation der Museen und Stätten, die besucht werden, sowie den Wetterbedingungen verändert werden. Verschiedene Reiseleiter können die Gäste während der Extratouren begleite.
-In klassischen Paketen, bei denen Extratouren nicht enthalten sind, liegen die Extratouren im Ermessen des Teilnehmers und sind nicht verpflichtend. Teilnehmer, die an den während der Tour geplanten Extratouren nicht teilnehmen möchten, erklären sich bereit, in einem geeigneten Rastplatz unterwegs zu warten. Diese Passagiere werden vor Beginn der Extratour in einem Rastplatz abgesetzt und nach Beendigung der Tour an dem Punkt, an dem sie abgesetzt wurden, abgeholt.
-In Programmen, in denen Extratouren enthalten sind, müssen die Eintrittspreise für Museen und historische Stätten bei der Buchung bei Ihrer Agentur oder während der Tour an den Reiseleiter bezahlt werden.
-Jeder Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, an den im Tourprogramm angegebenen Touren teilzunehmen und dass er die örtlichen Gebühren wie Eintrittspreise für Museen, Stadtsteuern und eventuell Audio-Systeme, die im Tourprogramm vorab angegeben sind, während der Reise an den Reiseleiter zusätzlich zahlen wird. Die Teilnehmer wurden über diesen Punkt vollständig und korrekt informiert.
- Die Agentur fungiert als Vermittler zwischen dem Passagier und der Fluggesellschaft und ist dem Protokoll von Den Haag gemäß dem Abkommen vom 28.09.1955 unterworfen. Bei regulären und speziellen Flügen besteht das Risiko von Verspätungen oder Änderungen der Stunden vor der Tour oder dem Flug. Die Agentur ist verpflichtet, die Passagiere so schnell wie möglich über diese Änderungen zu informieren.
VISA
-Für T.C-Bürger gilt ein Visumverfahren. Ein Visumantrag muss mindestens 6 Monate nach dem Ende der Reise mit einem gültigen Reisepass und den in der Liste „Erforderliche Dokumente für Visa“ aufgeführten Dokumenten eingereicht werden.
-Gäste mit einem grünen Reisepass müssen ihren Reisepass erneuern, wenn das Ausstellungdatum mehr als 10 Jahre zurückliegt, da sie sonst möglicherweise nicht in das Land gelangen oder von der Fluggesellschaft nicht befördert werden können. In einem solchen Fall liegt die Verantwortung beim Passagier.
-Besitzer eines grünen Reisepasses benötigen kein Visum, ein gültiger Reisepass, der mindestens 6 Monate nach dem Ende der Reise gültig ist, ist ausreichend.
-Ein bereits erteilter Visum garantiert nicht die Einreise ins Land, der Passagier hat keine Befugnis, Sie im Land einzulassen. In diesem Fall haftet die Agentur nicht, die Verantwortung liegt beim Passagier.
-Um sicherzustellen, dass es an der Grenzkontrolle mit dem Zollpolizisten keine Probleme mit abgenutzten, beschädigten, nassen oder ähnlichen Reisepässen gibt, sollten diese Reisepässe erneuert werden und, falls T.C.-Bürgerreisen in ein Land erfordert, das Visum sollte im neuen Reisepass sein. Andernfalls liegt die Verantwortung beim Passagier.
- Für Minderjährige unter 18 Jahren, die alleine oder gemeinsam mit nur einem Elternteil reisen, kann die Polizei an der Grenzkontrolle die Erlaubnis der Eltern anfordern, weshalb es empfohlen wird, dass Minderjährige und ihre Eltern diese Angelegenheit ernst nehmen.